Kündigung – was nun?

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung des Arbeitgebers ist für einen Arbeitnehmer ein erheblicher Einschnitt, weil mit Ablauf der Kündigungsfrist das bisherige Nettoeinkommen erheblich reduziert ist. Denn ohne neuen Job vermindert sich das Nettoeinkommen um rund ein Drittel. Die Wenigsten haben im laufenden Arbeitsverhältnis die Möglichkeit, für diesen Fall wirklich vorzusorgen.

Um seine Rechte erfolgreich zu schützen ist als erstes die

3-Wochen-Frist

zu beachten. Die Klage gegen die Kündigung muss drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein. Versäumen Sie diese kurze Frist, ist grundsätzlich nichts mehr gegen die Kündigung zu unternehmen.

Was Sie wissen sollten:

  • Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, Mündliche Kündigungen, solche per Email oder Fax oder – und das passiert recht oft – eine Kündigung mit gescannter Unterschrift sind wegen Formfehlers unwirksam.
  • Für die Anwendung des vollen Kündigungsschutzes müssen mehr als 10 Arbeitsnehmer beschäftigt sein. In einigen alten Arbeitsverhältnissen gilt auch noch die Regel „mehr als fünf“. Dies ist genau durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht zu prüfen.
  • Das Arbeitsverhältnis muss vor Zugang der Kündigung sechs Monate bestanden haben.

Erst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, stellt sich die Frage nach dem eigentlichen Kündigungsgrund. Die fristgerechte Kündigung kann grds. wegen betriebsbedingter Gründe, wegen Krankheit oder erheblichen Fehlverhaltens erfolgen.

Was Sie tun sollten:

Nach Zugang der Kündigung durch den Arbeitgeber muss zunächst entschieden werden, ob überhaupt gegen die Kündigung vorgegangen werden soll.

Dabei ist eines sicher:
Wenn Sie nicht gegen die Kündigung klagen, wird sie in jedem Falle wirksam!

Und das auch, wenn es für die Kündigung keine Gründe gibt oder diese auf übelsten Schikanen beruht.
Wegen der Komplexität des Arbeitsrechts benötigen Sie (arbeits-)rechtliche Unterstützung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Diese benötigen wir von Ihnen:

Für die erste Beratung bei einer Kündigung benötigen wir von Ihnen folgende unterlagen:

  • das Kündigungsschreiben (möglichst im Original – wir machen dann eine Kopie für die Akte)
  • den aktuellen Arbeitsvertrag mit allen Nebenvereinbarungen
  • die letzten drei Gehaltsabrechnungen und möglichst die Abrechnung des letzten Dezembers
  • etwaige Abmahnungen
  • Informationen über Anzahl der Beschäftigten im Betrieb und im Unternehmen
  • Informationen über einen möglicherweise vorhandenen Betriebsrat

Rufen Sie mich an oder schicken mir eine E-Mail.

Wir haben Spaß am Erfolg – Ihrem Erfolg – und machen uns für Sie und Ihren Erfolg stark!